Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen der Gangbang-Bayern und
der Erotikdarstellerin /Pornodarstellerin (Siehe gesendetes Bewerbungsformular)
§-1 Allgemeines
Gangbang-Bayern ist Produzent und Vermittler von Pornoproduktionen (Speziell Gruppensex, Gangbang, Herrenüberschuss, Spermaparties) und vermarktet Darstellerinnen für Nationale und Internationale Erotikfilmproduktionen. Pornodrehs und Castings finden zu 99% in Süddeutschland (Bayern) statt.
Daher sollte die Darstellerin auch bereit dazu sein zu unseren Castings und/oder Drehterminen gegen Reisekostenerstattung zu uns nach Süddeutschland zu reisen.
Um mit der Darstellerin auch aktiv arbeiten zu können, ist ein Darstellervertrag zwischen der Gangbang-Bayern und der Darstellerin erforderlich, der am Tag des Castings abgeschlossen wird.
Bis dahin gelten diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerberinnen und sind einem Vertrag gleichzusetzen. Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars werden diese von der Bewerberin auch akzeptiert..
§-2 Bewerbung
Wer eine Bewerbung an Gangbang-Bayern absendet, der bekundet damit, ernsthaftes Interesse daran, Pornos oder Gruppensex-Herrenüberschuss bzw. Gangbangpornos zu drehen. Nachweisliche Fakebewerbungen werden von uns mit einer ****beitungsgebühr in Höhe von von 150,-€ belegt. Wobei sich Gangbang-Bayern auch strafrechtliche Schritte vorbehält.
Bewerbungen ohne das erforderliche Echtheitsfoto sind daher schon automatisch in unserem Fokus.
Jede einzelne Bewerbung kostet Zeit und Geld. Daher erlauben wir uns, jeder Bewerbererin, die sich anmeldet und dann mutwillig doch kein Interesse mehr vorweist, eine ****beitungspauschale von 50,-€ pro Bewerbung in Rechnung zu stellen.
Aus diesem Grund speichert Gangbang-Bayern von jeder Bewerberin die Umgebungsvariablen inklusive der Sende-IP um eine Absenderverfolgung vornehmen zu können.
Diese Daten werden gelöscht, sobald die Echtheit eines Bewerbers nachgewiesen und /oder die uns entstandenen Kosten an uns bezahlt wurden.
Die Bestimmungen der DS-GVO werden dabei beachtet.
§-3 Casting
Die Darstellerin steht Gangbang-Bayern einmalig unentgeltlich und ohne ein Honorar zum Casting zur Verfügung. Reisekosten werden der Darstellerin aber erstattet.
Gangbang-Bayern ist berechtigt, das überlassene bzw. beim Casting entstandene Material (Bild und Ton) zu kopieren und zu veröffentlichen. Das gilt auch nach einer eventuellen Vertragsauflösung. Die Darstellerin erhält für private Zwecke Fotos und eine Kopie des Castingvideos. Das beim Casting entstandene Foto und Filmmaterial ist jedoch geistiges Eigentum von Gangbang-Bayern und darf ohne deren Genehmigung nicht kopiert, verkauft oder veröffentlicht werden.
Fest vereinbarte Castingtermine sind verbindlich und einzuhalten.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines fest vereinbarten Castingtermin hat die Darstellerin den entstandenen Schaden zu tragen.
Für eine Terminabsage des Castings müssen nachweislich wichtige Gründe vorliegen.
Bei einer unbegründeten kurzfristigen Absage berechnet Gangbang-Bayern der Darstellerin eine Reservierungspauschale von 250,-€
Wenn das Casting pünktlich und zuverlässig stattfindet, fallen für die Darstellerin keine Kosten an.
§-4 Fakecheck
Die Darstellerin verpflichtet sich dazu, die Echtheit ihrer Person mit einem Echtzeitfoto nachzuweisen (Fakecheck)
So sollte das (Fakecheck) - Echzeitfoto aussehen:
(Du mit dem aktuellen Datum deiner Bewerbung in der Hand)
§-5 Rechtliches
Es gelten die Bestimmungen des BGB. Laufendes EU Rechts wird dabei nicht mit einbezogen.
Gerichtstand bei Streitfragen ist für alle Beteiligten das Amtsgericht in 84034 Landshut.